Beispiel der Anerkennung durch eine Krankenkasse
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27. Juli 2010
Anerkennung von Maßnahmen zur Primärprävention Kursangebot: Stress-Bewältigung;
Sehr geehrte Frau Jatzko, Sie haben bei unserer IKK einen Antrag auf Anerkennung des o. g. Kursangebotes als förderungsfähige Leistung der Primärprävention nach § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V eingereicht.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass das Kursangebot den Anforderungskriterien des Leitfadens Primärprävention der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und so¬mit von unserer IKK als förderungsfähige Leistung der Primärprävention anerkannt wird. Versicherte der IKK Südwest erhalten für die Teilnahme an Ihrem Kursangebot einen Zu-schuss von bis zu 75,00 Euro pro Kurs.
Bitte benutzen Sie das beigefügte, zwischen den Kassen abgestimmte, Muster der Teilnahmebescheinigung.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen Kirsten Beck Kundenberaterin
Anlage IKK Südwest Berliner Promenade 1 66111 Saarbrücken Tel.: 06 81/9 36 96-0 Fax: 06 81/9 36 96-9999 Bank 1 Saar eC Sparkasse Mainz Konto-Nr. 768006 BLZ 591 900 00 Konto-Nr. 3988 BLZ 550 501 20 IBAN: DE97 5919 0000 0000 7680 06 IBAN: DE65 5505 01 20 0000 0039 88 BIC: SABADE5S BIC: MALADE51MNZ